Türöffnung - Selbstversuche unterlassen!

1. März 2012

Wir empfehlen Ihnen an dieser Stelle, keine Experimente an der Tür durchzuführen, mit der Annahme, somit einiges an Geld einzusparen, denn ohne das fachmännische Wissen und die praktische Erfahrung kann man mehr Unheil stiften, als man denken mag. Vertrauen Sie daher auf unsere Experten vom Schlüsseldienst Hamburg. Es ist preiswerter!

Klickbetrug ist eine Straftat! Wie sind eure Erfahrungen? Bitte Kommentarfunktion benutzen

14. Januar 2012

Wer systematisch die AdWords Anzeigen eines Mitbewerbers klickt, handelt wettbewerbswidrig gemäß §§ 3, 4 Nr. 10 UWG, da in derartigem Verhalten eine gezielte Schädigung des Mitbewerbers zu sehen ist.

Um Missbrauch, so wie Klickbetrug bei AdWords-Anzeigen, zu vermeiden speichern wir IP-Adressen aller Besucher. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider identifizierbar!

Eine IP-Adresse ist so etwas wie eine Hausnummer im Internet. Sie ist notwendig, damit zwischen Ihrem Computer und dem des Anbieters überhaupt Daten ausgetauscht werden können. Es ist also völlig normal, dass Ihre IP-Adresse bekannt wird. Auch die Speicherung von IP-Adressen ist auf vielen Seiten üblich, vor allem, wenn sie für Abrechnungszwecke oder aus technischen Gründen erforderlich ist.
Als “normaler” Internetsurfer bekommen Sie von Ihrem Provider (T-Com, Hansenet, Arcor, etc). bei jedem Internetbesuch eine IP-Adresse. Ihr Provider darf Privatpersonen oder Unternehmen aber nicht einfach so mitteilen, wer wann mit welcher IP-Adresse gesurft ist. Diese Daten gibt er nur dann heraus, wenn es einen Gerichtsbeschluss gibt, bzw. wenn die Polizei von einer schweren Straftat (wie Klickbetrug ) ausgeht.

Anwaltskanzlei Hild & Kollegen erwirkt bundesweit wohl erste einstweilige Verfügung wegen „Klickbetrug“
Veröffentlicht am 03.12.2009
Quelle

Eigener Leitsatz:

Mit dem von der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen erwirkten Beschluss des LG Hamburg vom 09.11.2009 (Az.: 312 O 671/09) wird es einem Unternehmen bundesweit wohl zum ersten Mal gerichtlich verboten, systematisch die von einem Mitbewerber geschalteten Google AdWords Anzeigen zu klicken bzw. klicken zu lassen.

Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Unsere Mandantschaft bewirbt die von ihr über das Internet angebotenen Leistungen regelmäßig mittels sogenannter Google AdWords. Bei Google AdWords handelt es sich um ein kostenpflichtiges Anzeigenprogramm des Suchmaschinenbetreibers Google Inc., über welches Kunden für bestimmte Suchbegriffe (Keywords) zuvor geschaltete Textanzeigen ergänzend zu den natürlichen Suchtreffern auf den Ergebnisseiten der Suchmaschine anzeigen lassen können. Der Kunde bietet hierbei einen Maximalpreis, den er bereit ist für einen Klick zu bezahlen. Der Kunde gibt in diesem Zusammenhang ein Tagesbudget an, um hierdurch die Zahl der angezeigten Google AdWords zu bestimmen. Ist das Tagesbudget aufgebraucht, werden keine weiteren Google AdWords des Kunden mehr angezeigt.

Unsere Mandantschaft hatte nun festgestellt, dass die von ihr geschalteten Google AdWords Anzeigen immer wieder - teilweise mehrmals am Tag - über zwei bestimmte IP-Adressen geklickt worden waren.

Auffällig bei den protokollierten Klicks war, dass die sich nach dem Klick auf die AdWords Anzeige öffnende Webseite unserer Mandantschaft in den meisten Fällen unmittelbar wieder „weggeklickt“ worden war. Da sich mit Hilfe von Google AdWords Anzeigen Inhalte sehr gezielt bewerben lassen, verweilen Seitenbesucher, welche über Google AdWords Anzeigen kommen, regelmäßig längere Zeit auf der beworbenen Webseite. Bei den mit den betreffenden IP-Adressen über die Google AdWords Anzeigen kommenden Seitenbesuchern war dies aber gerade nicht der Fall. Insofern konnte von einem missbräuchlichen weil unnatürlichen Klickverhalten ausgegangen werden.

Durch die Klicks entstand unserer Mandantschaft insoweit ein unmittelbarer Schaden, als unsere Mandantschaft der Google Inc. jeden einzelnen Klick bezahlen musste, ohne dass tatsächlich potentielle Kunden auf die Webseite unserer Mandantschaft geführt worden wären. Zum anderen - was deutlich schwerer wiegt - führten die gehäuften Klicks dazu, dass in mehreren Fällen das Tagesbudget unserer Mandantschaft frühzeitig aufgebraucht wurde und dann überhaupt keine Google AdWords Anzeigen unserer Mandantschaft mehr angezeigt wurden. Entsprechend klickten Interessenten die Anzeigen der Konkurrenz und nahmen die kostenpflichtigen Leistungen der Konkurrenz in Anspruch. Unser Mandantschaft entging entsprechender Umsatz und Gewinn.

Mittels eines Netzwerk-Diagnose-Tools konnte der Weg von Datenpaketen im Internet nachvollzogen werden, so dass die auffälligen IP-Adressen eindeutig Servern einer unmittelbaren Mitbewerberin unserer Mandantschaft bzw. deren IT-Dienstleister zugeordnet werden konnten.

Nachdem die Urheber der Klicks ermittelt waren, erwies sich die rechtliche Würdigung des Sachverhalts als relativ unproblematisch. Wer systematisch die AdWords Anzeigen eines Mitbewerbers klickt, handelt wettbewerbswidrig gemäß §§ 3, 4 Nr. 10 UWG, da in derartigem Verhalten eine gezielte Schädigung des Mitbewerbers zu sehen ist. Wir haben deswegen nach vorausgegangener Abmahnung namens unserer Mandantschaft oben bezeichnete einstweilige Verfügung gegen die Mitbewerberin (eine GmbH), deren beiden Geschäftsführer sowie den externen IT-Dienstleister erwirkt. Der Beschluss ist deswegen außergewöhnlich und nach unser Kenntnis bundesweit der erste seiner Art, da es regelmäßig nicht gelingt, auffällige offensichtlich missbräuchliche Klicks einem Mitbewerber eindeutig zuzuordnen. Im vorliegenden Fall ist uns dies gelungen, so dass das LG Hamburg die einstweilige Verfügung antragsgemäß erlassen konnte.

Landgericht Hamburg

Beschluss vom 9.11.2009

Az.: 312 O 971/09

In Sachen

(…),
vertreten durch den Geschäftsführer (…),
(…)

-Antragstellerin-

Prozessbevollmächtigte Rechtsanwälte Hild & Kollegen, Konrad-Adenauer-Allee 55, 86150 Augsburg,

gegen

1) (…)

2) (…)

3) (…)

4) (…)

-Antragsgegner-

beschließt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 12 durch

den Vorsitzenden Richter am Landgericht Perels
die Richterin am Landgericht Zöllner
den Richter am Landgericht Loos

I. Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung - wird den Antragsgegnern bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)

verboten,

die für das von der Antragstellerin betriebene Internetportal (…).de geschalteten Google AdWords Anzeigen systematisch zu klicken oder klicken zu lassen, nämlich wiederholt, wie in der Anlage EV 8a und 8b wiedergegeben, die Google AdWords Anzeigen für das Internetportal zu klicken und dabei jeweils nach dem Klick nur wenige Sekunden auf den Seiten des Internetportals (…).de zu verweilen.

II. Die Kosten des Verfahrens fallen den Antragsgegnern wie Gesamtschuldnern nach einem Streitwert von EUR 40.000,00 zur Last.

Über Kommentare und Meinungen über dieses Thema würde ich mich freuen!

Beschädigungen der Tür bei der Notöffnung - Ist es ein Muss???

29. September 2011

Eine zugezogene Tür kann meist ohne Beschädigung geöffnet werden, sofern es sich nicht um eine Doppelfalztür handelt oder die Tür sehr eng im Rahmen liegt. Eine dieser beiden Erklärungen sollte von dem Monteur genannt werden, falls er die Türöffnung mit Beschädigung durchzuführen beabsichtigt.

Das Öffnen einer abgeschlossenen Tür ist zwar schwieriger, es muss jedoch nicht zwangsweise gleich zu destruktiven Maßnahmen gegriffen werden. Ein professioneller Handwerker versucht zunächst noch andere Methoden (Schlagschlüssel, E-Pick). Sollte dies misslingen, so darf auch bei gewaltsamem Öffnen stets nur der Schließzylinder, nicht aber die ganze Tür beschädigt werden!

Anders bei einem bestehenden Defekt an Tür oder Schloss: Hier ist das Zerstören des Schlosses, evtl. auch des Beschlags, praktisch immer notwendig. Dennoch sollte es möglich sein, die Tür danach wieder mit einem Schließzylinder auszustatten.

Der Hamburger Stadtplan der Einbrüche

25. August 2011

Im Bezirk Nord verdoppelten sich die Fälle. Bislang hat die Polizei noch kein Mittel gegen die steigende Zahl der Einbrüche gefunden.

Einbruch

HAMBURG. Sie haben es auf Beute abgesehen, die leicht verstaubar ist: Schmuck und vor allem Geld, das schnell in die Hosentasche gesteckt werden kann - und daher die Einbrecher bei der Flucht nicht behindert. Auch das Einbruchswerkzeug ist unauffällig. Meist reicht den Tätern lediglich ein Schraubenzieher, um in die Wohnung zu kommen. Derzeit sind es vor allem reisende Familien aus Südosteuropa, die für die Einbrüche verantwortlich sind. Vor zwei Jahren waren es Gruppen aus Chile. Aus einem ehemals vorübergehenden Phänomen ist in Hamburg mittlerweile ein Dauerproblem geworden.

Das jedenfalls legen die Einbruchszahlen nahe. 2008 zählte die Polizei noch 6811 Taten, im Jahr darauf schon 7006. Und allein im ersten Halbjahr 2010 sind es bereits 4070. Das ist eine Zunahme von fast 34 Prozent (1030 Taten mehr) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Hält der Trend an, sind in diesem Jahr mehr als 8000 Taten zu erwarten - zumal die dunkle Jahreszeit noch bevorsteht, in der die Zahl der Taten erfahrungsgemäß steigt.

Die Entwicklung der Einbruchszahlen in den Bezirken von Januar bis Juni 2010 zeigt sich wie folgt:

Mitte: 706 Einbrüche, 236 Taten mehr als 2009 (plus 50,2 Prozent).

Altona: 508 Einbrüche, 79 Taten mehr (plus 18,4 Prozent).

Eimsbüttel: 609 Einbrüche, 169 Taten mehr (plus 38,4 Prozent).

Nord: 612 Einbrüche, 294 Taten mehr (plus 92,5 Prozent).

Wandsbek: 1135 Einbrüche, 249 Taten mehr (plus 28,1 Prozent).

Bergedorf: 161 Einbrüche, 73 Taten weniger (minus 31,2 Prozent).

Harburg: 339 Einbrüche, 76 Taten mehr (plus 28,9 Prozent).

Bislang hat die Polizei noch kein probates Mittel gegen die steigende Einbruchskriminalität gefunden. Im Januar 2009 hatte Polizeipräsident Werner Jantosch die Sonderkommission (Soko) “Einbrecherbanden” gegründet. 16 Beamte wurden eigens dafür abgestellt. Doch der Erfolg blieb aus. Allein die Aufklärungsquote sank in den ersten sechs Monaten dieses Jahres auf magere 5,5 Prozent. Im Vergleichszeitraum 2009 waren es immerhin 10,9 Prozent, allerdings bei einem Drittel weniger Taten.

Da Sonderkommissionen nur für vorübergehende Phänomene eingesetzt werden, hat die Polizeiführung bereits Ende Juli eine feste Dienststelle eingerichtet. Diese soll die bislang gewonnenen Erkenntnisse in Fahndungserfolge umsetzen. So ist über die Herkunft der Täter viel bekannt. Wie die Banden allerdings strukturiert sind, soll nun ermittelt werden.

Und tatsächlich erweist sich die Fahndung als schwierig. “Wir wissen ja nicht, wo und wann die Einbrecher auftauchen”, sagt ein Fahnder. Als problematisch erweist sich auch der Umstand, dass die Täter immer häufiger Kinder für die Einbrüche einsetzen. Auf dieses Phänomen kann das deutsche Rechtssystem nicht reagieren. Da Kinder nicht strafmündig sind, können diese auch nicht bestraft werden.

Einbruch Plan in Hamburg

Quelle:

Hamburger Abendblatt

Schlüsseldienst für alle Stadtteile Hamburgs

19. August 2011

Unseren Schlüsseldienst bieten wir in allen Stadtteilen an:

A

Hamburg-Allermöhe
Hamburg-Alsterdorf
Hamburg-Altengamme
Hamburg-Altenwerder
Hamburg-Altona-Altstadt
Hamburg-Altona-Nord
Hamburg-Altstadt

B

Hamburg-Bahrenfeld
Hamburg-Barmbek-Nord
Hamburg-Barmbek-Süd
Hamburg-Bergedorf
Hamburg-Bergstedt
Hamburg-Billbrook
Hamburg-Billstedt
Hamburg-Billwerder
Billwerder Ausschlag
Hamburg-Blankenese
Hamburg-Borgfelde
Hamburg-Bramfeld

C

Hamburg-Cranz
Hamburg-Curslack

D

Hamburg-Dulsberg
Hamburg-Duvenstedt

E

Hamburg-Eidelstedt
Hamburg-Eilbek
Hamburg-Eimsbüttel
Hamburg-Eißendorf
Hamburg-Eppendorf

F

Hamburg-Farmsen-Berne
Hamburg-Finkenwerder
Hamburg-Francop
Hamburg-Fuhlsbüttel

G

Hamburg-Groß Borstel
Hamburg-Groß Flottbek
Hamburg-Gut Moor

H

HafenCity
Hamburg-Hamm
Hamburg-Hammerbrook
Hamburg-Harburg
Hamburg-Harvestehude
Hamburg-Hausbruch
Hamburg-Heimfeld
Hamburg-Hoheluft
Hamburg-Hohenfelde
Hamburg-Horn
Hamburg-Hummelsbüttel

I

Hamburg-Iserbrook

J

Hamburg-Jenfeld

K

Hamburg-Kirchwerder
Hamburg-Kleiner Grasbrook

L

Hamburg-Langenbek
Hamburg-Langenhorn
Hamburg-Lemsahl-Mellingstedt
Hamburg-Lohbrügge
Hamburg-Lokstedt

M

Hamburg-Marienthal
Hamburg-Marmstorf
Hamburg-Moorburg
Hamburg-Moorfleet

N

Hamburg-Neuallermöhe
Hamburg-Neuenfelde
Hamburg-Neuengamme
Hamburg-Neugraben-Fischbek
Hamburg-Neuland
Hamburg-Neustadt
Hamburg-Niendorf
Hamburg-Nienstedten

O

Hamburg-Ochsenwerder
Hamburg-Ohlsdorf
Hamburg-Osdorf
Hamburg-Othmarschen
Hamburg-Ottensen

P

Hamburg-Poppenbüttel

R

Hamburg-Rahlstedt
Hamburg-Reitbrook
Hamburg-Rissen
Hamburg-Rönneburg
Hamburg-Rothenburgsort
Hamburg-Rotherbaum

S

Hamburg-Sasel
Hamburg-Schnelsen
Hamburg-Sinstorf
Hamburg-Spadenland
Hamburg-St. Georg
Hamburg-St. Pauli
Hamburg-Steilshoop
Hamburg-Steinwerder
Hamburg-Stellingen
Hamburg-Sternschanze
Hamburg-Sülldorf

T

Hamburg-Tatenberg
Hamburg-Tonndorf

U

Hamburg-Uhlenhorst

V

Hamburg-Veddel
Hamburg-Volksdorf

W

Hamburg-Waltershof
Hamburg-Wandsbek
Hamburg-Wellingsbüttel
Hamburg-Wilhelmsburg
Hamburg-Wilstorf
Hamburg-Winterhude
Hamburg-Wohldorf-Ohlstedt

Mobiler Schlüsselnotdienst - Jetzt mit kostenloser Notrufnummer!

7. August 2011

Wir haben für unsere Kunden eine kostenlose Schlüsselnotdienst-Hotline eingerichtet: 0800 11 88 247!

Über diese Nummer sind wir rund um die Uhr zu erreichen und das zum Nulltarif!

Die Rufnummer ist aus dem deutschen Fest- und allen Handynetzen gebührenfrei!

Ratschläge der Polizei

7. August 2011

Untersuchungen der Polizei belegen: Mehr als ein Drittel aller Einbruchsversuche scheitern, weil Wohnungen oder Häuser gesichert sind.

Schließlich sind meistens nicht Profis mit schwerem Gerät am Werk. Vielmehr handelt es sich oftmals um Gelegenheitstäter, die mit Schraubendrehern schlecht gesicherte Türen oder Fenster aufbrechen.

Um diesen Täter von vornherein erfolgreich ins Handwerk zu pfuschen, müssen keineswegs immer gleich teure technische Sicherungen - wie etwa eine Alarmanlage - zum Einsatz kommen.

Gute Dienste leisten auch schon preiswerte mechanisch Sperren, um Tätern einen Riegel vorzuschieben.

Quelle: www.polizei-beratung.de

So sichern Sie Ihre Fenster, Terrassen- und Balkontüren gegen Einbruch

7. August 2011

Verschließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch dann, wenn Sie Haus oder Wohnung nur kurz verlassen. Vorsicht! Gekippte Fenster sind offene Fenster.

Sichern Sie Fenster und Fenstertüren mit absperrbaren Zusatzsicherungen (Aufbruchsperren). Vorsicht! Absperrbare Fenstergriffe allein genügen nicht; denn Fenster werden häufig aufgehebelt. Dazu ist schon ein Schraubendreher ausreichend.

Vernachlässigen Sie auch Fenster und Balkontüren in den oberen Stockwerken nicht, denn Einbrecher sind manchmal wahre Kletterkünstler. Leitern, Gartenmöbel, Kisten, Mülltonnen, Rankgerüste usw. können als Kletterhilfen dienen.
Terrassen- und Balkontüren können Sie auch mit Rollgitter oder Gittertüren sichern. Sie können die Türen dann zum Lüften offen oder gekippt lassen.

Rollläden sollten zumindest gegen das Hochschieben gesichert werden. Wichtig ist die Sicherung der Fenster selbst, denn häufig wird gerade tagsüber eingebrochen.

Quelle: www.polizei-beratung.de

Ihr Schlüsseldienst für alle Fälle!

So schützen Sie Ihre Türen gegen Einbruch

7. August 2011

Bauen Sie in die Tür ein einbruchhemmendes Schloss mit besonders geschütztem Profilzylinder ein und schützen Sie beide durch einen Schutzbeschlag mit zusätzlicher Zylinderabdeckung.

Im Mauerwerk verankerte oder verlängerte Schließbleche können das Aufhebeln der Tür wesentlich erschweren. Gegen das Aufhebeln im Bandbereich schützen Hintergreifhaken.

Bauen Sie ein gutes Zusatzschloss mit Sperrbügel ein. Dadurch wird auch das Aufstoßen der spaltbreit geöffneten Tür verhindert.

Sie können Ihre Tür aber auch durch ein Querriegelschloss insgesamt gut sichern.
Bauen Sie in die Tür einen Weitwinkelspion ein, damit Sie sehen, wer geklingelt hat. Wenn Sie öffnen, dann nur bei vorgelegtem Sperrbügel.

Falls das Türblatt zu schwach ist, sollte es am besten zusammen mit dem Rahmen durch eine geprüfte einbruchhemmende Tür ersetzt werden.

Lassen Sie bei Neu- und Umbauten geprüfte einbruchhemmende Türen einbauen. Sie können sich dann eine eventuelle Nachrüstung sparen.

Vergessen Sie die Sicherung der Nebeneingangstüren nicht.

Vermeiden Sie es, Ihre Schlüssel draußen zu verstecken, denn Einbrecher kennen jedes Versteck. Wechseln Sie bei Schlüsselverlust den Schließzylinder aus.

Quelle: www.polizei-beratung.de

Ungebetene Gäste

7. August 2011

Jahrelang war die Zahl der Wohnungseinbrüche rückläufig. Doch im Jahr 2009 stieg sie um 5,1 Prozent auf insgesamt 113.800 Fälle an.

42,5 Prozent aller Wohnungseinbrüche wurden während des Tages begangen. In Wirklichkeit dürfte diese Zahl aber höher liegen, da bei Wohnungseinbrüchen, die begangen werden, während die Wohnungsinhaber in Urlaub sind, die genaue Tatzeit meist nicht rekonstruierbar ist. Die meisten Tageswohnungseinbrüche ereignen sich in Großstädten.

Für eine positive Wirkung von Präventionsmaßnahmen spricht trotz der gestiegenen Fallzahlen der hohe Versuchsanteil beim Wohnungseinbruch. Während 1993 lediglich 28,3 Prozent der Einbrüche im Versuch stecken blieben, betrug in den vergangenen Jahren der Versuchsanteil stets nahezu 40 Prozent. Damit dürften Wohnungseinbrecher immer häufiger auch an Sicherungstechnik scheitern.

Mit 16,9 Prozent bewegt sich die Aufklärungsquote beim Wohnungseinbruch auf niedrigem Niveau.

Quelle: www.polizei-beratung.de